Mietbedingungen

1. Mietvertrag
Reservierungen erfolgen unverbindlich. Der Mietvertrag kommt mit Unterzeichnung bei Abholung der Mietsache zustande. Der Vermieter wird den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit gewähren. Der Mieter wird die Kaution leisten, die Mietsache ordnungsgemäß und pfleglich behandeln, gegen Diebstahl und Beschädigung schützen, bei Mietende sauber und betriebsbereit zurückgeben und die vereinbarte Miete entrichten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten den Gebrauch zu überlassen oder die Mietsache außerhalb Deutschlands zu verbringen.

2. Stornierung
Wird die Mietsache nicht bei Vertragsschluss überlassen, so ist eine kostenfreie Stornierung bis zu zwei Tage vor Beginn der Mietzeit zulässig. Bei einer späteren Stornierung sind 50 % des vereinbarten Mietzinses zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, es sei kein oder nur ein wesentlich geringerer Ausfallschaden entstanden.

3. Ordnungsgemäßer Gebrauch
Erfolgt bei Abholung eine technische Einweisung, wird der Mieter diese beim Gebrauch der Mietsache beachten. Gleiches gilt für eine ihm eventuell ausgehändigte Bedienungsanleitung. Der Mieter sorgt dafür, dass die Mietsache nur durch entsprechend eingewiesene Personen bedient wird.

4. Miete, Kaution
Die Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Sie ist am Ende der Mietdauer zu zahlen. Alle Mietpreise verstehen sich brutto inkl. MwSt. in gesetzlicher Höhe, wenn nichts anderes angegeben ist. Der Mieter hinterlegt bei Abholung des Mietgerätes eine unverzinsliche Kaution i.H.v. derzeit EUR 200,00, die er am Rückgabetag zurückerstattet bekommt, sofern keine Verrechnung mit der geschuldeten Miete erfolgt.

5. Abholung
Das Gerät wird vom Mieter an der angegebenen Ausgabestelle abgeholt und dorthin wieder zurückgebracht. Der Mieter trägt das Transportrisiko. Er muss sich ausweisen können. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann das Gerät auch mit einem Kurierunternehmen versandt werden. Die Kosten für den Transport, auch beim Versand per Kurierdienst, trägt der Mieter.

6. Mängel bei Übergabe
Der Vermieter übergibt das Gerät und das Zubehör in einwandfreiem Zustand an den Mieter. Der Vermieter haftet für gerügte oder nicht bei Übergabe erkennbare Mängel.

7. Rückgabe
Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter die Mietsache nebst Zubehör vollständig an den Vermieter zurückgeben. Der Rücktransport erfolgt auf Risiko und Kosten des Mieters. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 4 Stunden überschreitet, verlängert sich die Mietzeit jeweils um einen weiteren Tag; die Miete erhöht sich entsprechend nach dem vereinbarten Tarif.

8. Beschädigung und Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung der Mietsache unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch eine schuldhaft verspätete Verlustmeldung entstehen, trägt der Mieter. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder des Zubehörs haftet der Mieter für jedes Verschulden. Der Mieter haftet nicht für technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie und eine Abnutzung aufgrund bestimmungsgemäßen Gebrauchs, z.B. Ausfall des Leuchtmittels / Glühbirne.

9. Ersatzpauschalen
Der Vermieter behält sich, folgende Ersatzpauschalen zu berechnen:

- Verlust oder Beschädigung von Kabeln / Adaptern: EUR 10,00 je Kabel

- Verschmutzt zurückgegebene Geräte oder Kabel: EUR 10,00 je Gerät oder Kabel.

Es ist nicht gestattet, die vom Gerät protokollierte Lampen-Brenndauer zurückzusetzen. Sollte die Lampendauer trotzdem zurückgestellt werden, auch fahrlässig, so wird eine Pauschale von EUR 100,00 berechnet.

Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Listenpreis des Herstellers abzüglich 20% in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich brutto inkl. MwSt. in gesetzlicher Höhe. Dem Mieter bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, es sei kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden.

10. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Vermieters.