1. Mietvertrag
Reservierungen erfolgen unverbindlich. Der Mietvertrag kommt
mit Unterzeichnung bei Abholung der Mietsache zustande. Der
Vermieter wird den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit
gewähren. Der Mieter wird die Kaution leisten, die Mietsache
ordnungsgemäß und pfleglich behandeln, gegen Diebstahl und
Beschädigung schützen, bei Mietende sauber und betriebsbereit
zurückgeben und die vereinbarte Miete entrichten. Der Mieter
ist nicht berechtigt, Dritten den Gebrauch zu überlassen oder
die Mietsache außerhalb Deutschlands zu verbringen.
2. Stornierung
Wird die Mietsache nicht bei Vertragsschluss überlassen, so
ist eine kostenfreie Stornierung bis zu zwei Tage vor Beginn
der Mietzeit zulässig. Bei einer späteren Stornierung sind
50 % des vereinbarten Mietzinses zu zahlen. Dem Mieter bleibt
der Nachweis vorbehalten, es sei kein oder nur ein wesentlich
geringerer Ausfallschaden entstanden.
3. Ordnungsgemäßer Gebrauch
Erfolgt bei Abholung eine technische Einweisung, wird der
Mieter diese beim Gebrauch der Mietsache beachten. Gleiches
gilt für eine ihm eventuell ausgehändigte Bedienungsanleitung.
Der Mieter sorgt dafür, dass die Mietsache nur durch entsprechend
eingewiesene Personen bedient wird.
4. Miete, Kaution
Die Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Sie ist am Ende der Mietdauer zu zahlen. Alle Mietpreise verstehen
sich brutto inkl. MwSt. in gesetzlicher Höhe, wenn nichts
anderes angegeben ist. Der Mieter hinterlegt bei Abholung
des Mietgerätes eine unverzinsliche Kaution i.H.v. derzeit
EUR 200,00, die er am Rückgabetag zurückerstattet bekommt,
sofern keine Verrechnung mit der geschuldeten Miete erfolgt.
5. Abholung
Das Gerät wird vom Mieter an der angegebenen Ausgabestelle
abgeholt und dorthin wieder zurückgebracht. Der Mieter trägt
das Transportrisiko. Er muss sich ausweisen können. Auf ausdrücklichen
Wunsch des Mieters kann das Gerät auch mit einem Kurierunternehmen
versandt werden. Die Kosten für den Transport, auch beim
Versand per Kurierdienst, trägt der Mieter.
6. Mängel bei Übergabe
Der Vermieter übergibt das Gerät und das Zubehör in einwandfreiem
Zustand an den Mieter. Der Vermieter haftet für gerügte oder
nicht bei Übergabe erkennbare Mängel.
7. Rückgabe
Nach Ende der Mietzeit wird der Mieter die Mietsache nebst
Zubehör vollständig an den Vermieter zurückgeben. Der Rücktransport
erfolgt auf Risiko und Kosten des Mieters. Die Rückgabe erfolgt
am vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer verspäteten Rückgabe,
die die Mietzeit um mehr als 4 Stunden überschreitet, verlängert
sich die Mietzeit jeweils um einen weiteren Tag; die Miete
erhöht sich entsprechend nach dem vereinbarten Tarif.
8. Beschädigung und Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung
der Mietsache unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten,
die durch eine schuldhaft verspätete Verlustmeldung entstehen,
trägt der Mieter. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte
oder des Zubehörs haftet der Mieter für jedes Verschulden.
Der Mieter haftet nicht für technische Defekte im Rahmen
der Herstellergarantie und eine Abnutzung aufgrund bestimmungsgemäßen
Gebrauchs, z.B. Ausfall des Leuchtmittels / Glühbirne.
9. Ersatzpauschalen
Der Vermieter behält sich, folgende Ersatzpauschalen zu berechnen:
- Verlust oder Beschädigung von Kabeln / Adaptern: EUR 10,00 je Kabel
- Verschmutzt zurückgegebene Geräte oder Kabel: EUR 10,00 je Gerät oder Kabel.
Es ist nicht gestattet, die vom Gerät protokollierte Lampen-Brenndauer
zurückzusetzen. Sollte die Lampendauer trotzdem zurückgestellt
werden, auch fahrlässig, so wird eine Pauschale von EUR 100,00
berechnet.
Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Listenpreis des Herstellers abzüglich 20% in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich brutto inkl. MwSt. in gesetzlicher
Höhe. Dem Mieter bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten,
es sei kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden.
10. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter
Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
der Geschäftssitz des Vermieters.